Neue Chancen für Studienabbrecher

Ein Studienabbruch kann ein neuer Anfang sein – vor allem in der beruflichen Bildung. Das Bundesbildungsministerium fördert diesen Weg auf vielfältige Weise.

Für den Abbruch eines Studiums kann es viele Gründe geben: Unzufriedenheit mit den Inhalten, Überforderung, fehlender Praxisbezug oder finanzielle Schwierigkeiten. Die Abbruchquote bei den Bachelorstudiengängen ist in Deutschland mit 28 Prozent relativ hoch. Eine Möglichkeit für einen neuen beruflichen Weg ist der Einstieg in eine duale Berufsausbildung. Das Bundesbildungsministerium fördert diesen neuen Anfang auf vielfältige Weise.

 

INTERESSANTE FACH- UND FÜHRUNGSAUFGABEN

Denn Studienabbrecher bringen häufig wichtige und auf die Berufsbildung anrechenbare Vorqualifikationen mit, die gezielt für einen schnellen nichtakademischen Karriereweg verwertbar sind. So können sie ihre Potenziale gut nutzen. Hinzu kommt, dass gerade auf der mittleren Qualifikationsebene zunehmend Fachkräfte benötigt werden. Studienabbrecher können dort interessante Fach- und Führungsaufgaben übernehmen. 

Im Mai 2014 hat das Ministerium darum eine entsprechende Initiative gestartet. Es unterstützt präventive Maßnahmen, mit denen Studienabbrüche vermieden werden - zum Beispiel über den „Qualitätspakt Lehre“ oder den „Hochschulpakt“. Es fördert zudem eine vertiefte Berufsorientierung auch an Schulen, die zu einer Hochschulzugangsberechtigung führen. So soll den Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern in relativ kurzer Zeit ein berufsqualifizierender Abschluss und praktische Erfahrung in der beruflichen Aus- und Fortbildung ermöglicht werden.

 

STUDIENLEISTUNGEN ANRECHNEN LASSEN

Die Initiative des Ministeriums, die bis Ende 2017 läuft, umfasst den Auf- und  Ausbau eines zentralen Online-Informationsportals für Studienzweifler. Auf der Webseite „Berufliche Bildung – praktisch unschlagbar“ können sich Studienabbrecher schon jetzt über die rechtlichen Möglichkeiten der Anrechnung ihrer Studienleistungen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) sowie über einschlägige regionale Integrations- und Beratungsprojekte informieren.

 

INFORMATION UND BERATUNG

Aber es geht auch darum, niederschwellige Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen für Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher an den wesentlichen Hochschulstandorten in Deutschland aufzubauen. Dies soll – ebenso wie der Transfer von Best-Practice-Ansätzen zur Integration von Studienabbrechern in die berufliche Bildung – über bundesweit vier bis sechs sogenannte Leuchtturmprojekte erfolgen. Diese Leuchtturmprojekte werden ab 2015 durch entsprechende Bund-Länder-Vereinbarungen ermöglicht.

Ferner sollen die im Studium erworbenen Kenntnisse besser auf die berufliche Aus- und Weiterbildung angerechnet werden. So erfolgte im Mai 2014 die Veröffentlichung der novellierten bundesweiten Fortbildungsordnungen „Geprüfter Handelsfachwirt“ und „Geprüfter Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel“ im Bundesgesetzblatt. Erstmals in der jahrzehntealten Geschichte der Fortbildungsordnungen wird darin geregelt, dass für diese Fortbildungsprüfungen auch zuzulassen ist, wer den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten (European Credit Transfer System) in einem betriebswirtschaftlichen Studium und mindestens eine zweijährige Berufspraxis nachweist.

Quelle: bmbf.de

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